Ablauf
Der Ablauf unserer Familien- und Besuchsrechtsbegleitung
Auftragserteilung
Unsere Auftraggeberinnen sind Soziale Dienste, Jugendanwaltschaften, KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde), das Jugendamt oder die Familien selber.
Erstgespräch
Nach erfolgter Kostengutsprache findet mit den betroffenen Personen ein Erstgespräch statt. Es werden Aufträge, mögliche Ziele/Visionen und Rahmenbedingungen vereinbart.
Begleitung
Während der ganzen Zeit der Zusammenarbeit mit der Familie und der auftraggebenden Stelle klären wir die Art und Weise dieser Zusammenarbeit. Wir informieren den Auftraggeber über den Prozess und machen dies mit Einbezug der Familie.
Dokumentation
Beratung 3plus gewährt über den Begleitungsprozess unter Anwendung der gültigen Datenschutzbestimmungen Akteneinsicht. Während der Dauer der Familienbegleitung verfassen wir Standortprotokolle und einen Abschlussbericht.
Bei der Familienbegleitung finden alle drei Monate ein Standortgespräch statt. Darin enthalten sind Rückmeldungen des Begleitungsprozesses.
- Der Auftrag, die Ziele und Visionen werden gemeinsam überprüft
- Auswertung und Neudefinition bei Bedarf
- Standortprotokolle und Abschlussbericht
Im Angebot der Besuchsrechtsbegleitung werden laufend Rückmeldungen an den Auftraggeber gegeben.
- Einladungen an Standortgespräche
- Auswertungsgespräche werden von den Behörden indiziert
- Laufende Information an die Auftraggebenden
Wichtige Information zu Terminabsagen
Im Verhinderungsfall bitten wir Sie, mindestens 24 Stunden im Voraus der zuständigen Person den Termin abzusagen. Nicht oder zu spät abgesagte Termine werden mit dem vollen Stundentarif in Rechnung gestellt. Bei der Familienbegleitung wird zusätzlich die Reisezeit verrechnet.